Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV

Wenn Sie Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

 

Hinweise zum messtechnischen Standard 

 

Anschluss von Erzeugungsanlagen

 

Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz