Gleichbehandlungsbericht

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG

Die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH unterliegt den operationellen Entflechtungsregeln des § 7a EnWG. Als Teil dieser Entflechtungsvorgaben ist ein Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm zu veröffentlichen. Dieser beschreibt die Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes.