Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Verpflichtung des grundzuständigen Messstellenbetreibers zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Die Ausstattung der Messstellen hat grundsätzlich bis zum Jahr 2032 zu erfolgen.

Die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH ist in ihrem Netzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu dem von der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH durchgeführten Messstellenbetrieb.

 

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