Netzanschlussbedingungen

Gemäß § 18 EnWG i.V.m. § 4 NAV

Im Folgenden erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen hinsichtlich allgemeiner Netzanschlussbedingungen:  Den Netzanschlussvertrag Strom, die allgemeinen sowie ergänzenden von uns gestellten und verwendeten Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom sowie das jährliche Preisblatt, insbesondere für etwaige Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse.

 

Netzanschluss-Portal

Melden Sie Ihren Netzanschluss oder die Erzeugungsanlage direkt über unser Netzanschluss-Portal an:

> Portal zum Netzanschluss

Sie können auch gerne vorab online einen Beratungstermin vereinbaren.

> Beratungstermin vereinbaren

 

Unterlagen zum Hausanschluss

Anmeldungen zum Netzanschluss (z.B. Baustrom, Hausanschlüsse, Hausanschlussverstärkungen) bzw. Anmeldungen zur Inbetriebsetzung (z.B. Einbau zusätzlicher Zähler, Wärmepumpen ab 4 kW-Leistung) müssen durch einen eingetragen Elektroinstallateur bei der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH angemeldet werden. Einen Installateur finden Sie hier.

Zum Neuanschluss an das Stromversorgungsnetz ist es notwenig Ihrem Anmeldeformular folgende Pläne/Zeichnungen beizufügen:

  • Lageplan (1:500) mit dem neuen Gebäudekörper
  • Geschosszeichnung (1:100) mit markiertem Netzanschlussraum des Gebäudes in dem die gewünschten Sparten (Strom / Gas) gekennzeichnet sind.


Als Gewerbekunde ergänzen Sie bitte die Unterlagen zur Bearbeitung des Stromanschlusses um folgendes:

  • Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung, z. B. Aufzüge

 

Ansprechpartner

Herr Fabian Napieralla
Telefon: 04192 20131 -17
E-Mail: anschluss(at)badbramstedtnetz.de

 

Der Weg zu Ihrem Anschluss

Angebot

Wir senden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung das Angebot zu.

Auftrag

Bitte senden Sie uns die Auftragsunterlagen sowie den entsprechenden Netzanschlussvertrag (in 2-facher Ausfertigung) ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. In den Auftragsunterlagen haben Sie die Möglichkeit, uns einen Wunschtermin für die Verlegung des Netzanschlusses mitzuteilen.

Dazu benötigen wir die unterzeichneten Auftragsunterlagen mindestens 8 Wochen vor der angegebenen Kalenderwoche zurück. Sollte keine Möglichkeit bestehen, Ihrem Terminwunsch zu entsprechen, werden wir mit Ihnen zusammen einen geeigneten Ersatztermin abstimmen.

Ausführung

Vor Ausführung der Bauarbeiten nimmt eine Vertragsfirma der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH mit Ihnen Kontakt auf, um den Termin konkret zu vereinbaren.

Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie eine genaue Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Hierbei werden die tatsächlichen Leitungslängen berücksichtigt!

 

Kontakt/ Beratung

Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner für Netzanschlüsse bei der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH über die optimale Lage Ihrer Anschlüsse kostenlos beraten.

Ansprechpartner

Herr Fabian Napieralla
Tel. (04192) 20131-17

E-Mail anschluss(at)badbramstedtnetz.de

 

Anschluss von Erzeugungsanlagen

Entsprechend der Regelungen des Erneuerbaren Energie-Gesetzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas vorrangig an das Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH anzuschließen; die erzeugte Elektrizität ist aufzunehmen und zu vergüten.

Die Formulare für die technische Betriebsbereitschaftserklärung/-anmeldung erhalten Sie untenstehend. Die entsprechenden Formulare zum Netzanschluss/Inbetriebsetzung sowie unser aktuelles Preisblatt erhalten Sie mit unserem EEG-Anschlussangebot per Post zugesandt:

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister hat zum 31.01.2019 u.a. das PV-Meldeportal abgelöst.

Anlagenbetreiber (ABR) müssen sich selbst und die Anlage registrieren, die sie betreiben. Diese Pflichten gelten auch dann, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde. Da auch Anlagen registriert werden müssen, die keine Förderung erhalten, sind auch deren Betreiber verpflichtet, sich zu registrieren.

Für weitere Informationen zu den Meldepflichten und zur Registrierung haben wir Ihnen den Flyer "Marktstammdatenregister" zur Verfügung gestellt.

Steckfertige PV-Anlagen 

Ihre steckerfertige Anlage registrieren Sie direkt bei der Bundesnetzagentur im sogenannten „Markstammdatenregister“ und nicht bei uns als Netzbetreiber. Das gilt für steckerfertige Anlagen mit einer installierten Modulleistung von maximal 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt. Die Bundesnetzagentur informiert uns automatisch über die Art Ihrer Anlage. Wir prüfen diese Daten und kontaktieren Sie, falls ein Zählerwechsel erforderlich ist. (Z. B. wenn Sie nur über einen Ein-Richtungs-Zähler verfügen.)

> Markstammdatenregister

Registrierungshilfe

Lesen Sie am besten zunächst die Anleitung, wie Sie Ihre Benutzerdaten für das Portal anlegen. Informationen dazu finden Sie > hier.

Stichtagsablesung EEG

Die stichtagsbezogene Zählerstandsmeldung von EEG-Anlagenbetreibern im Stromnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH hat mönatlich bis spätestens 5. Werktag wie folgt zu erfolgen (spätere Zählerstandsmeldungen werden für die Monatsrechnungen bzw. Abschlagsbeträge nicht mehr berücksichtigt etwaige Zählerstände werden dann geschätzt):

Wählen Sie aus den folgenden Möglichkeiten

per E-Mail:
anschluss(at)badbramstedtnetz.de

per Zählerstandsmitteilungsformular:
zur Zählerstandsmitteilung

per Post:
siehe untenstehende Anschrift

 

Kontakt

Fragen zum Thema EEG-Einspeiseanlagen

Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH
Hausanschlusswesen (EEG)
Lohstücker Weg 10-12
24576 Bad Bramstedt

anschluss(at)badbramstedtnetz.de

Technik / Anmeldungen / Inbetriebsetzungen
Tel. (04192) 20131-17

EEG-Abrechnung
Tel. (04192) 20131-16