Hinweise zur Gasbrechnung
Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG
Bei der Durchführung der Gasabrechnung wird die thermische Energie ermittelt, in dem die gelieferte Gasmenge mit dem Energieinhalt dieser Gasmenge multipliziert wird. Grundlagen hierfür sind die Festlegungen im DVGW Arbeitsblatt G685 „Gasabrechnung“.
Auf den Netznutzungsabrechnungen finden unsere Marktpartner und deren Kunden seit dem 01.01.2010 zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie im Gasgebiet der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH herangezogen werden. Sie zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.
Ausgangspunkt für die Abrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Mengen, also das Betriebsvolumen (Vb) in m³ des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für die entsprechenden Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m³) in die bezogene thermische Energie (E) in kWh notwendig.
Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.
Erdgasverbrauch
Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).
Zustandszahl
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar.
Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen des Erdgases. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt. Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 °C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und eine stündliche Menger kleiner 400 m³/h nicht übersteigt. Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden.
Seit dem 01.01.2024 müssen diese Zonen gemäß der neuen G685 Vorschrift auf gegografische Höhen umgestellt. Daher erhält jede Abnahmestelle eine eigene geodatische Höhe, die zur Berechnung der individuellen Zustandszahl herangezogen wird.
Der mittlere Luftdruck berechnet sich nach folgender Formel:
pamb = 1.016 mbar – (0,12 mbar/m x H/m)
Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Übergabedruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des installierten Gasdruckregelgerätes vor dem Gaszähler beim Kunden. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbraucheinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet. Eine Änderung des Effektivdrucks erfordert technische Umbaumaßnahmen am Gasdruckregelgerät, die nur im Auftrag von den Stadtwerken Bad Bramstedt Netz GmbH ausgeführt werden dürfen. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt.
Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:
z = Tn/Teff x (pamb + peff)/pn x 1/K
Kürzel | Bedeutung |
z | Zustandszahl |
Vn | Normvolumen [m³] |
Tn | Normtemperatur 0°C = 273,15 K |
Pn | Normdruck = 1.013,25 mbar |
Teff | Temperatur des Erdgases = 15°C = 288,15 K |
Pamp | Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.016 – (0,12 x H/m) [mbar] |
H | geordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m] |
Peff | Überdruck des Gaszählers [mbar] |
K | Kompressibilitätszahl (1) |
Abrechnungsbrennwert
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Er wird auch „oberer Heizwert“ genannt. Die Angabe des Brennwertes erfolgt in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³). Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. So haben etwa Butan und Propan einen deutlich höheren Brennwert als z. B. Methan, welches aber den Hauptbestandteil von Erdgas ausmacht.
In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Erdgassorten:
Erdgas „L“ (z. B. aus den Niederlanden und Norddeutschland): Durch den hohen Anteil an Intergasen hat L-Gas einen relativ geringen Brennwert von ca. 8,2 bis 8,9.
Erdgas „H“ (z. B. aus der Nordsee und den GUS-Staaten): Dieses Gas hat einen durchschnittlichen Brennwert von ca. 10,0 bis 12,0, wobei das Gas aus der Nordsee aufgrund des größeren Anteils an Ethan, Propan, Butan und Pentan einen höheren Brennwert besitzt.
Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Die Gasbeschaffenheit ist damit unabhängig vom gewählten Erdgaslieferanten des Kunden. Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vorständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p bei dem Reaktion abläuft, konstant bleibt und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden. Durch natürliche Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes gibt es keinen einheitlichen Brennwert für alle Kunden. Der Abrechnungsbrennwert wird über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt.
Thermische Energiemenge
Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):
E = Vb x z x Hs,eff
Kürzel | Bedeutung |
---|---|
E | Thermische Energie [kWh] |
Vb | Betriebsvolumen [m³] |
Z | Zustandszahl |
Hs,eff | Abrechnungsbrennwert [kWh/m³] |
Falls in der Netznutzungsabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermitteln die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.
Thermische Abrechnung/Umrechnungsfaktor
In Ihrer Rechnung erfolgt eine Umrechnung der verbrauchten Gasmenge in Kubikmetern mithilfe des Umrechnungsfaktors in den Verbrauch in Kilowattstunden. Der in der Rechnungsgrundlage ausgewiesene Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Multiplikation folgender Faktoren:
Abrechnungsbrennwert Hs, eff
Zustandszahl z
Die Umrechnungsformel der thermischen Abrechnung lautet:
Menge Gas (m3) im Betriebszustand x Umrechnungsfaktor (kWh/m3) = Energiemenge (kWh) im Normzustand
Umrechnungsfaktor (kWh/m3) = Abrechnungsbrennwert x Zustandszahl
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland wird die thermische Erdgas-/ Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage einheitlicher, eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ durchgeführt.
Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgas-/ Netznutzungsabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.